Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) entrüstet über Referentenentwurf zur ambulanten Notfallversorgung
Archivmeldung vom 10.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer aktuell bekannt gewordene Referentenentwurf plant eine Reduktion der Notfallstandorte auf ca. 50 % der derzeitigen Kapazitäten durch Beschränkung der Behandlung auf Kliniken mit einem angegliederten integrierten Versorgungszentrum (INZ).
Der VLK ist entsetzt über diesen Vorschlag, der unter dem Deckmantel der Verbesserung der Notfallversorgung vor allem das Ziel eines Ausschlusses möglichst vieler Kliniken aus der Notfallversorgung im Auge hat. Diese Kliniken bilden aber derzeit das Rückgrat der Notfallbehandlung, nachdem der ambulante Sektor in der Erfüllung seines Sicherstellungsauftrag seit langem versagt hat. Angesichts dieses Szenarios der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die fachliche Leitung der INZ übertragen zu wollen, ist grotesk. "Für die Krankenhausärzte ist dieser Entwurf ein absolutes No Go. Hier möchte man durch Angebotsverknappung und Gatekeeperfunktion der KV stationäre Aufnahmen um jeden Preis verhindern", so der Präsident des VLK, PD. Dr. Michael A. Weber.
Das verbessert die Notfallversorgung nicht. Es entlastet auch die Rettungsdienste nicht wie im Referentenentwurf behauptet. Ganz im Gegenteil: Diese haben dann in Zukunft weitere Wege und einen Patiententourismus zwischen Kliniken mit und ohne INZ - oft auch hin und zurück - zu schultern. Für Patienten ist es schlichtweg eine Angebotsverknappung mit sicher noch längeren Wegen und Wartezeiten. Das nennen wir Strukturbereinigung mit der Brechstange.
Es greift massiv in die Planungskompetenz der Länder ein, die sich gerade auf eine Stärkung der flächendeckenden Versorgung geeinigt hatten. Warum hört das Bundesgesundheitsministerium so sehr auf das Diktat der Krankenkassen und der KV und vergibt den Auftrag nicht an die Kliniken, die in den letzten Jahren der Garant für eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung waren? Der VLK appelliert daher eindringlich an den Gesetzgeber, an der ursprünglichen Zielsetzung der geplanten Reform, die ambulante Notfallversorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte gemeinsam und besser abgestimmt am Standort der Kliniken zu gestalten, festzuhalten.
Quelle: Verband der leitenden Krankenhausärzte (ots) von Rechtsanwalt Normann Johannes Schuster