Patientenschützer fordern Härtefallfonds für Opfer von Arztfehlern
Archivmeldung vom 14.02.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPatientenschützer fordern eine umfassende Reform des Patientenrechtegesetzes. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Opferanwalt der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Stephan von der Trenck, Patienten müssten besser vor den finanziellen Auswirkungen von Behandlungsfehlern geschützt werden. Von der Trenck sprach sich für die Schaffung eines bundesweiten Härtefallfonds in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Er beklagte zudem, dass Ärzte häufig unzureichend versichert seien. Damit Patienten bei Komplikationen nicht leer ausgingen, forderte der Opferanwalt eine Mindestversicherungssumme für Mediziner.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßte den Vorschlag. Sie forderte den Bund in der NOZ auf, ein entsprechendes Konzept zur Schaffung so eines Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern vorzulegen.
Der Patientenschutzbeauftragte Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte sich im Gespräch mit der Zeitung dagegen skeptisch. Über einen solchen Fonds sei schon bei Einführung des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 diskutiert worden. Eine praktikable Lösung sei aber nicht gefunden worden. "Zudem bin ich der Ansicht, dass derjenige, der in seinem Beruf einen Fehler macht, auch dafür einstehen muss", sagte Laumann der NOZ. "Die Verantwortung muss beim Verursacher bleiben."
Er kündigte aber noch für dieses Jahr eine Überprüfung des Patientenrechtegesetzes an. "Dabei werden wir dann natürlich auch prüfen, ob im Hinblick auf Behandlungsfehler weiterer Handlungsbedarf besteht", sagte Laumann der Zeitung.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)