Krankenkassen beteiligen sich an Kosten für eine Haushaltshilfe
Archivmeldung vom 21.01.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer wegen eines Klinikaufenthaltes sein unter zwölfjähriges Kind nicht versorgen kann und niemanden im Haushalt hat, der diese Aufgabe übernimmt, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Daran erinnert das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die Zuzahlung, die man zu leisten hat, beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Tag. Tipp: Bei der Krankenkasse fragen, ob sie die Haushaltshilfe stellt oder bei der Suche hilft. Manche Kassen zahlen auch, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben.
Quelle: Wort und Bild - Diabetes Ratgeber (ots)