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Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt

Archivmeldung vom 30.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Das generelle Sterbehilfeverbot für Ärzte ist durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden. Wie die Anwaltskanzlei Wollmann & Partner am Freitag mitteilte, sei das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur Selbsttötung zu leisten", in einem Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden.

Demnach sei ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. In Ausnahmefällen müsse es Ärzten gestattet sein, eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen, teilte die Anwaltskanzlei mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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