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mRNA-Impfungen: Die Nebenwirkungen steigen massiv, die Zulassungskriterien werden gelockert

Archivmeldung vom 13.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die 177 "schwerwiegenden Nebenwirkungen", darunter 20 mit Todesfolge, die gemäss Swissmedic bis anfangs März gemeldet wurden, betragen das Zehnfache aller schwerwiegenden Fälle des gesamten Jahres 2019. Trotz dieser markanten Zunahme sieht die Swissmedic "keine neuen Hinweise auf Sicherheitsprobleme".

Mehr noch: Sie will künftige Varianten der mRNA-Vakzine ohne Sicherheitsprüfung zulassen. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Heilmittelbehörde am 4. März nämlich beschlossen, auf Sicherheitsprüfungen für künftige Varianten der bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffe zu verzichten. Die Richtlinien wurden gemeinsam mit Kanada, Grossbritannien, Australien und Singapur im Rahmen ihres "ACCESS-Konsortiums" erlassen, das die Zulassungskriterien für Heilmittel harmonisieren will.

Gemäss den Empfehlungen soll auch für künftige Varianten die Sicherheitsbilanz aus der Testphase gelten. Diese stützt sich im Fall des Vakzins von Pfizer/BioNTech auf 20'000 Geimpfte. Bei einer solch kleinen Testgruppe ist es statistisch unmöglich, die Wahrscheinlichkeit seltener Ereignisse wie Todesfälle und schwere Nebenwirkungen zu eruieren. Aussagen zur Sicherheit sind daher wissenschaftlich nicht begründet.

Anstelle vollständiger klinischer Studien müssen die Hersteller für eine Notfallzulassung nur Daten über die Menge der Antikörper nach Impfung vorlegen. Dabei räumt das ACCESS-Dokument ein, dass "die Korrelation von Antikörpertitern [Levels] mit der Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist". Stattdessen soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen verbindlichen Standard festlegen.

Der Antikörpertiter ist deshalb kein zuverlässiger Indikator für die Abwehrwirkung, weil sich die Antikörper neben Sars-CoV-2 auch an andere Substanzen binden. Das Vorhandensein von Antikörpern bedeutet folglich keinen zuverlässigen Schutz vor COVID-19.

Die ACCESS-Richtlinien verfügen über keinerlei wissenschaftliche Referenzen. Die Richtigkeit der einzelnen Punkte ist daher nicht zu überprüfen. Sie gehen auch nicht auf die Folgen eines massiven Einsatzes von Impfstoffen ein, die zu resistenten Viren führen können. Antibiotika-Resistenz ist bereits bei bakteriellen Infektionen ein erhebliches medizinisches Problem.

Nach Einschätzung der Autoren Rosemary Frei und Christoph Pfluger steht die Lockerung der Richtlinien im Widerspruch zu Art. 11 des Heilmittelgesetzes, das "eine Bewertung der Risiken und soweit erforderlich ein[en] Plan zu ihrer systematischen Erfassung, Abklärung und Prävention" fordert. Im Gegensatz dazu zeigt sich immer mehr, dass auch gravierende Nebenwirkungen wie Todesfälle nach Impfung verschleiert werden.

Details der Analyse mit allen Quellen finden Sie hier:

Die Nebenwirkungen steigen massiv - die Swissmedic will in Zukunft auf Sicherheitsprüfungen verzichten - https://corona-transition.org/die-nebenwirkungen-steigen-massiv-die-swissmedic-will-in-zukunft-auf

Mittlerweile zeigt sich, dass Mehrfachtodesfälle in Altersheimen nicht öffentlich gemacht werden. Kein Einzelfall, aber einen besonders deutlichen finden Sie hier:

Nach der Impfung mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff: Neun Tote in Luzerner Altersheim - https://corona-transition.org/nach-der-impfung-mit-dem-biontech-pfizer-impfstoff-neun-tote-in-luzerner

Quelle: corona-transition.org/Christoph Pfluger

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