Die Notdienstgebühr erstatten die Krankenkassen bei Vermerk auf dem Rezept
Archivmeldung vom 14.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMedikamente müssen von Apotheken im Nachtdienst zu den gleichen Preisen wie zu den normalen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird lediglich eine einheitliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den
Krankenkassen erstattet, wenn der Arzt das Rezept mit einem
entsprechenden Vermerk versieht, erklärt der Apotheker Henrik May im
Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Am Notdienst, der eine
Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle
Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an
der Apothekentür zu erfahren. Auch im Internet geben mehrere Seiten
bundesweite Auskunft über Notdienstapotheken, darunter
www.diabetespro.de.
Quelle: Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"