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Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf

Archivmeldung vom 08.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de
Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de

Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt, um es sich verschreiben zu lassen.

"Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang, Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder Nachtdienst nicht ohne Rezept.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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