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53 Fälle von Schlafkrankheit-Verdacht in Folge der Schweinegrippe-Impfung

Archivmeldung vom 29.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Krümel / PIXELIO
Bild: Krümel / PIXELIO

In Folge der Schweinegrippe-Impfung gab es in Deutschland zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 10. August 2015 mindestens 53 Verdachtsfälle auf die sonst sehr seltene unheilbare Krankheit Narkolepsie (Schlafkrankheit). Dies geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Zu den Betroffenen zählen 27 Minderjährige. Bei Kindern mit gesicherten Diagnosen seien die Symptome im Durchschnitt 160 Tage nach der Impfung aufgetreten, bei Erwachsenen waren es 194 Tage. Ob die Zahlen vollständig sind, konnte das Gesundheitsministerium nicht beantworten. "Es ist ein Skandal, dass viele Menschen, denen durch die Schweingrippe-Impfung mit dem Wirkstoff Pandemrix schwerste Erkrankungen zugefügt wurden, immer noch keine Entschädigungszahlungen erhalten haben", sagte die Gesundheitsexpertin der Linksfraktion, Kathrin Vogler. Sie verwies auf den Entschädigungsanspruch, wenn Behörden die Impfung empfohlen hätten, wie dies bei der Schweinegrippe der Fall war. Die Bundesregierung verwies wiederum auf die Zuständigkeit der Länder in dieser Frage.

Das als Schweinegrippe bekannt gewordene H1N1-Virus löste 2009 von Mexiko ausgehend eine Pandemie aus. In Deutschland empfahlen die Behörden der Bevölkerung, sich mit dem Impfstoff Pandemrix gegen die Grippe zu schützen. Die Gefährlichkeit der Grippe war damals allerdings überschätzt, die Nebenwirkungen des Impfstoffs unterschätzt worden. Bei der Narkolepsie leiden die Menschen tagsüber an Schläfrigkeit und können überraschend ihre normale Muskelspannung verlieren. Die Krankheit schränkt Berufs- und Privatleben erheblich ein.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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