BKK24 legt Arztrechnungen offen
Archivmeldung vom 30.11.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlUm Leistungsausgaben transparent zu machen, ermöglicht die Krankenkasse BKK24 ihren Kunden den Einblick in die Abrechnungen der behandelnden Ärzte. Ab sofort können die Kunden eine detaillierte Übersicht der Kosten anfordern, die zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser im jeweils zurückliegenden Jahr für ihre Behandlung abgerechnet haben.
Die Daten stehen zur Verfügung, sobald die Abrechnungen der
kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Bei Anfragen in diesem
Monat bekommen die Versicherten also Einsicht in die für sie
geleisteten Ausgaben bis zum Ende des dritten Vorjahresquartals. "Bei
Heil- und Arzneimitteln sind unter Umständen sogar noch aktuellere
Auskünfte möglich", so Angelika Gundlach, Leiterin des Bereichs
Kostenmanagement und Innovation. Wer diese Infos hat, kann die BKK24
auf mögliche Fehler in den Abrechnungen aufmerksam machen.
Außerdem
können Versicherte erkennen, ob und wann ihre persönliche
Belastungsgrenze erreicht war. Zuzahlungen und Eigenanteile sind auf
zwei Prozent für alle Kunden und sogar nur ein Prozent bei
anerkannten chronischen Erkrankungen begrenzt. Die Auskünfte zu den
Leistungsausgaben können über die Kundencenter, unter Telefon 05724
9710 oder im Internet unter der Adresse www.bkk24.de angefordert
werden.
Darüber hinaus ist man bei der BKK24 Versicherungsbetrügern auf der Spur. Bundesweite Tests haben gezeigt, dass der Missbrauch
eigentlich ungültiger Versichertenkarten Millionen kostet. Wer zum
Beispiel seine Adresse ändert, seine Brieftasche verliert oder durch
eine Hochzeit den Namen wechselt, bekommt von der BKK24 eine neue
Chipkarte zugeschickt. Bisher konnte die eigentlich ungültige Karte von Unbefugten weiter verwendet
werden. Damit macht die so genannte
Verax-Liste der BKK24 jetzt Schluss. Über 100.000 Arztpraxen und
44.000 Zahnärzte können anhand der Praxissoftware erkennen, ob die
ihnen vorgelegte Versichertenkarte noch gültig ist.
Die auf den alten Karten gespeicherten verschlüsselten Daten
werden auf eine elektronische Liste übertragen, die über
regelmäßige Updates der Praxis-Software zu den Ärzten gelangt. Da die
Daten in sehr kurzen Zeitabständen aktualisiert werden, gibt es für
Betrüger kaum noch eine Chance. Zieht nämlich die Sprechstundenhilfe
eine gesperrte Karte durch das Lesegerät, wird sie vom System nicht
akzeptiert. In solchen Fällen kann sich die Praxis dann an eine
Telefonhotline wenden und sofort prüfen, ob sich jemand unter dem
Namen eines Dritten behandeln lassen will.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de