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Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Archivmeldung vom 30.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Einschätzung eines Arztes, wie lange man voraussichtlich pausieren sollte. Wer sich vorher wieder fit fühlt, kann durchaus wieder arbeiten gehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies seinen Kranken- oder Unfallversicherungsschutz beeinträchtigt, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Eschle im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Man sollte aber den Arzt fragen, ob etwas gegen die Wiederaufnahme der Arbeit spricht. "Wenn Sie wieder zur Arbeit erscheinen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit", erklärt der Jurist. Eine förmliche Gesundschreibung gebe es nicht.

Quelle: Wort und Bild - Diabetes Ratgeber (ots)

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