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Union fordert Zweitmeinungspflicht für Zahnspangen

Archivmeldung vom 25.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Mit einer Zweitmeinungspflicht für die Verordnung von Zahnspangen will die Union hohe Kosten für kiefernorthopädische Behandlungen senken und Fehlbehandlungen verhindern. Der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein (CSU), sagte der "Berliner Zeitung": "Wir müssen darüber nachdenken, ob wir eine Zweitmeinung bei Indikation und Endabnahme installieren."

Es gebe Fälle, in denen eine kiefernorthopädische Behandlung aus kosmetischen Gründen durchgeführt werde, aber medizinisch katastrophale Folgen habe. "Es nützt nichts, wenn die vorderen Zähne schön sind, und die hinteren nicht mehr richtig aufeinander beißen", sagte Nüßlein. Sichergestellt werden müsse, dass die Empfehlung für eine Zahnspange von einem unabhängigen zweiten Arzt auf ihre Erforderlichkeit und medizinischen Folgen geprüft werde. Der Bundesrechnungshof hatte zuvor die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für kiefernorthopädische Behandlungen als zu hoch kritisiert. "Es ist gut, dass der Rechnungshof auf dieses Thema schaut", sagte Nüßlein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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