Orientierungswert für Krankenhauskosten 2019 beträgt 2,99 %
Archivmeldung vom 30.09.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser).
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2017/erstes Halbjahr 2018) 2,99 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,79 % und für Sachkosten bei 1,68 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)