Kassenbeiträge sollen ab 01.01.2010 absetzbar sein
Archivmeldung vom 20.02.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDie Kassenbeiträge für private und gesetzlich Versicherte sollen nach Informationen des Bundesfinanzminsteriums ab 01.01.2010 steuerlich absetzbar sein.
Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin ein "Bürgerentlastungsgesetz". Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs für private Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden müssen.
Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen entlastet werden. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst.