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Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie als systemische Erkrankungen begreifen

Archivmeldung vom 04.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der deutsche Michel (Symbolbild)
Der deutsche Michel (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Sie gelten als in vielen Aspekten ungeklärte Krankheitsbilder, die zwischen den einzelnen Fachdisziplinen verschoben werden und sozialrechtliche Beurteilungen schwer machen: Das Chronische Erschöpfungssyndrom (CFS) und die Fibromyalgie hatten über viele Jahrzehnte ein stiefmütterliches Dasein in Medizin und Wissenschaft.

Auch Ämter, Behörden und Versicherungen hatten Schwierigkeiten, die komplexen Störungsbilder angemessen reflektieren. "Mittlerweile ist man glücklicherweise ein Stück weiter", attestiert der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiative, Dennis Riehle, in einer aktuellen Stellungnahme: "Gerade durch die Bedeutung der beiden Krankheitsbilder im Zusammenhang mit Long-Covid hat sich die Sichtweise verändert. Es spielt nicht mehr die zentrale Rolle, woher die Erkrankung rührt, sondern welche Beschwerden und Einschränkungen sie verursacht. Damit ist ein Paradigmenwechsel geschehen, der prinzipiell mehr Möglichkeiten eröffnet, das tatsächliche Leiden des Einzelnen angemessener zu bewerten", sagt der 37-jährige Betroffene.

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt dies und geht davon aus, dass es einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Beurteilung der sozialen Situation des Betroffenen bedarf: "Gerade im Schwerbehindertenrecht zählt die 'führende Behinderung', welche demjenigen System des Organismus entstammt, das die schwersten und prägenden Symptome einer Erkrankung auslöst. Ein CFS oder die Fibromyalgie sind folglich parallel zur Schwere der Funktionseinschränkungen und der verbliebenen Teilhabe am Alltagsleben bei vergleichbaren psychischen oder organischen Erkrankungen zu beurteilen. Bei Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit geht es dagegen um die Einschränkung, am beruflichen Leben zu partizipieren beziehungsweise seinen Alltag selbstständig zu führen. Es ist daher nicht nur erforderlich, dass das Krankheitsbild vom Facharzt beschrieben und anhand geltender Klassifikationen untermauert wurde. Viel eher müssen die Beeinträchtigungen festgehalten und in einen Zusammenhang gebracht werden, der den Gesundheitszustand des Betroffenen treffend beschreibt", sagt Riehle in seinen Einlassungen abschließend.

Die Mailberatung der Selbsthilfeinitiative ist unter www.erschoepfung-fibromyalgie.de erreichbar.

Quelle: Selbsthilfearbeit Dennis Riehle (ots)


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