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Wann Ärzte zu einem Hausbesuch verpflichtet sind

Archivmeldung vom 21.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Claudia Hautumm / PIXELIO
Bild: Claudia Hautumm / PIXELIO

Hausbesuche sind bei vielen niedergelassenen Ärzten wenig beliebt. Kein Wunder, denn der Aufwand wird von den Krankenkassen miserabel bezahlt. Doch jeder Arzt ist für seine Patienten verantwortlich - auch für deren Versorgung im Notfall. Bittet ein Patienten daher um einen Hausbesuch, reicht es nicht, eine Ferndiagnose per Telefon zu stellen.

"In der Musterberufsordnung für Ärzte steht, dass der Patient vom Mediziner angeschaut werden muss", bestätigt der Fachanwalt für Medizinrecht und Notar Thomas Girr aus Salzhausen in der "Apotheken Umschau". Nur zwei Gründe gebe es, den Besuch zu verweigern: Wenn der Arzt durch einen anderen Notfall gebunden ist oder wenn er sich für das geschilderte Gesundheitsproblem nicht für kompetent hält, weil es nicht in sein Fachgebiet fällt. Girr: "Um die Notfallversorgung des Patienten muss er sich in jedem Fall kümmern." Das bedeutet: Der Mediziner muss einen Kollegen oder den Rettungsdienst zu dem Hilfesuchenden schicken.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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