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Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei

Archivmeldung vom 30.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Bild: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit.

Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

"Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen", sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern." Groeneveld fügt hinzu: "Die Rabattverträge verursachen in den Apotheken immer wieder einen hohen Erklärungsaufwand. Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären wirklich leicht vermeidbar. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern."

Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,4 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Mrd. Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen - von 2,15 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018. Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament - egal ob Rabattarzneimittel oder nicht - garantiert zuzahlungsfrei ist, kann sich auf dem Verbraucherportal "www.aponet.de" die jeweils aktuelle "Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel" anschauen und herunterladen.

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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