Es gibt keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr - was kann ich tun?
Archivmeldung vom 10.02.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Redaktion des Portals für unabhängige Impfaufklärung "Impfreport.de" beantwortet Fragen seiner Leser: "Es gibt keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr - was kann ich tun?"
Weiter heißt es auf dem Portal: "Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ratlos. Seit diesem Jahr gibt es keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr. Nach einigen Telefonaten habe ich das herausgefunden. Meine Tochter ist 4 Jahre, ich möchte sie eigentlich an Ostern in den Kindergarten schicken. Für mich kommt eine 3 fach (MMR-)Impfung aus ethischen Gründen nicht in Frage. Haben Sie weitere Informationen zu dieser Sachlage? Können Sie mir weiterhelfen? Ich bin über jeden Hinweis sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, M.D.
Antwort: Dass die Industrie keinen Einzelimpfstoff mehr zur Verfügung stellt und unsere Gesunheitspolitiker dies nicht nur dulden, sondern sogar unterstützen, ist aus mehreren Gründen natürlich für sich allein schon ein Skandal. Doch unabhängig davon gibt es auch für den Einzelimpfstoff, sollte er noch verfügbar sein, keine belastbaren Daten zur Impfstoffsicherheit. Da jeder Mensch sowieso individuell auf eine Impfung reagiert, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine Einzelimpfung besser vertragen wird als eine Dreifachimpfung.
Wenn es für die Unterbringung im Kindergarten wirklich keine Alternative gibt, dann sollte man sich unbedingt mit den Ausnahmeregelungen im Infektionsschutzgesetz auseinandergesetzt haben.
1. Liegt eine laborbestätigte Immunität (ausreichender Antikörpertiter im Blut) vor, entfällt die Impfpflicht. Viele Kinder machen unbemerkt eine sogenannte "stille Feiung" durch. Eine entsprechende Untersuchung könnte sich also lohnen und kostet auch nicht viel. Gehen Sie mit diesem Auftrag zum Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens
2. Ärztliche Bestätigung einer Kontraindikation: Eine ausführliche Anamnese und Untersuchung VOR jeder Impfung sollte selbstverständlich sein. Sollten dabei mögliche Kontraindikationen zum Vorschein kommen, so ist das Kind von der Impfung freizustellen. Solche Atteste werden allerdings von den politisch weisungsgebundenen Gesundheitsämtern nicht immer anerkannt.
3. Ärztliche Bestätigung einer bereits durchgemachten Masernerkrankung: Dazu sollte jedoch eine glaubhafte Dokumentation vorliegen, falls das Gesundheitsamt nachhakt."
Quelle: Impfkritik