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Heilbehandlungen: Gesetzlich Versicherte müssen immer mehr zuzahlen

Archivmeldung vom 23.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldscheine (Symbolbild)
Geldscheine (Symbolbild)

Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Gesetzlich Versicherte müssen immer mehr aus eigener Tasche für Heilbehandlungen beim Physiotherapeuten, in der Ergotherapie oder beim Logopäden zahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Demnach stiegen die Zuzahlungen zwischen 2016 und 2018 um knapp zehn Prozent, von 609 auf 668 Millionen Euro. Der Hauptgrund für den Anstieg sind nach Angaben der Regierung die in den vergangenen Jahren beschlossenen höheren Vergütungen für die Beschäftigten in der Branche. Sie hätten dazu geführt, dass die Ausgaben der Krankenkassen für Heilbehandlungen zwischen 2016 und 2018 um eine auf rund 7,5 Milliarden Euro kletterten, heißt es in der Antwort. Gesetzlich Versicherte müssten für Heilbehandlungen zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro pro Verordnung dazu zahlen. Der Betrag ist nach oben nicht gedeckelt. Höhere Preise für Heilbehandlungen wirken sich daher bei den Zuzahlungen unmittelbar aus.

Der Linken-Gesundheitspolitiker Achim Kessler forderte, die Zuzahlungen zur Heilmittelversorgung abzuschaffen. Die von der Bundesregierung reklamierte Eigenverantwortung der Patienten heiße lediglich, dass die Versicherten noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten würden, so der Linken-Politiker. Es bestehe die Gefahr, dass Behandlungen nicht in Anspruch genommen würden, obwohl sie eigentlich notwendig wären. "Solange die Versicherten Zuzahlungen für notwendige Behandlungen leisten und ihre Brillen weiter selbst zahlen müssen, ist die Parität in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht eingelöst", sagte Kessler den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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