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Eugen Brysch fordert einheitliche Regeln für Hilfe zum Suizid

Archivmeldung vom 01.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßt es, dass laut einer aktuellen Ärztebefragung der Ruhr-Universität Bochum die Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe der Ausnahmefall ist. Eugen Brysch, der Vorsitzende der Stiftung, weist jedoch gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) darauf hin, dass viele Landesärztekammern ihren Mitgliedern die Hilfe beim Suizid grundsätzlich verbieten.

"Dies widerspricht der geltenden Rechtslage, wonach die Hilfe bei der Selbsttötung nicht verboten ist. Wir brauchen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland." Die Bundesärztekammer sei gefordert. Es könne nicht sein, dass bei der Hilfe zum Suizid unterschiedliche Regelungen der Landesärztekammern gelten: Während es in Nordrhein ausdrücklich verboten sei, heiße es für die Mitglieder der Kammer Westfalen-Lippe, sie ,sollen' keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Damit gelte in Essen eine andere Regelung als in Bochum und in Würzburg eine andere als in Dresden. "Deshalb geht es in der Debatte des Bundestages auch um etwas ganz anderes: das Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung. Der Tod aus den Gelben Seiten von Sterbehilfeorganisationen darf keine Option für eine Sterbebegleitung sein", erklärte Brysch gegenüber der Zeitung.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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