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Streit um Mahnkosten für Praxisgebühr beigelegt - Kassen beteiligen sich rückwirkend

Archivmeldung vom 25.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Mahnkosten
Mahnkosten

Krankenkassen und Ärzte habe ihren Streit um die Mahnkosten bei der Eintreibung der Praxisgebühr beigelegt: Die Kassen werden sich rückwirkend zum 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 an den fälligen Gebühren beteiligen. Freiepresse, berichtet

Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, sagte, darauf hätten sich beide Seiten bei einem Spitzentreffen am Vorabend geeinigt.

Ziel sei es demnach jedoch, dass säumige Patienten künftig für sämtliche Mahn-, Porto- und Gerichtskosten bis zu 150 Euro aufkommen sollen. Kassen und Ärzte fordern dazu eine entsprechende gesetzliche Regelung, die spätestens Anfang 2007 in Kraft treten soll. Damit solle die bestehende "Gerechtigkeitslücke" gegenüber der großen Mehrheit der zahlungswilligen Versicherten geschlossen werden, sagte Stahl.

Das Sozialgericht in Düsseldorf hatte im März entschieden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro von Patienten eintreiben dürften, nicht aber Mahn-, Porto- und Gerichtskosten. Somit müsste eine Kassenärztliche Vereinigung rund 150 Euro ausgeben, um zehn Euro für die Krankenkassen von säumigen Zahlern zu erstreiten.

Im vergangenen Jahr haben nach Angaben der KBV etwa 337.000 Patienten die Gebühr nicht entrichtet. Dadurch seien den Ärzten Kosten von rund 30 Millionen Euro entstanden. Die meisten Mahnverfahren seien derzeit noch in der Schwebe. Laut Stahl gibt es bisher rund 80 Fälle, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Sozialgerichte angerufen haben.

Quelle: http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/TEXTE/234571.html

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