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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Archivmeldung vom 10.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Bild: Alfredovic
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Bild: Alfredovic

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mitgeteilte, wird über die Beschwerde von 11 Conterganopfern aus dem Contergannetzwerk Deutschland e.V. voraussichtlich im Verlaufe des kommenden Jahres entschieden.

Damit, so der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., Christian Stürmer, sind die ersten Vorprüfungen im Sinne der Beschwerdeführer abgeschlossen.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass der deutsche Staat sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal mit dem Errichtungsgesetz über die Conterganstiftung aufgehoben, zum Erlöschen gebracht hat und seine hieraus folgenden Haftungsverpflichtungen nur völlig unzureichend erfüllt.

So erhielten schwerstgeschädigte Conterganopfer, also Personen ohne Arme und/oder ohne Beine bis zum 01.07.2008 eine monatliche Rente in Höhe von 545 Euro. Dieser Betrag wurde aufgrund der Wirkungen des Fernsehfilms "Eine einzige Tablette" zwar auf nunmehr 1.116 Euro erhöht - ein selbstbestimmtes Leben ist hiermit allerdings auch nicht möglich.

"Weder ist bisher Verdienstausfall, ein Ausgleich für die Altersrente, oder ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt worden, noch ist unsere adäquate ärztliche Behandlung, oder unsere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sichergestellt", so Stürmer, der weiter erläutert: "So gibt es zum Beispiel nicht nur Probleme bei Kostenübernahmen von Rollstühlen, Anziehharken, Hilfsmittel für Toilettengänge, sondern selbst bei der Zahnversorgung. In einem Fall wurde die Zahlung der Implantate durch die zuständige Krankenkasse bei einem in den oberen Extremitäten schwer betroffenen Contergangeschädigten verweigert, der sich selbst lose Gebisseinheiten nicht einsetzen oder herausnehmen kann. Das System ist nicht auf die spezifischen Bedürfnisse eingestellt und der Gesetzgeber macht keinerlei Anstalten dies zu ändern."

"Nachdem unsere Verfassungsbeschwerde im letzten Jahr gescheitert ist", so Stürmer abschließend, "bleibt unsere einzige Hoffnung Europa. Nach den jüngsten Entwicklungen steigt unsere Hoffnung, doch noch einwenig Gerechtigkeit zu bekommen."

Vielleicht besinnt sich im Zuge des Verfahrens auch die deutsche Politik!

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)

 

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