"Kinder-Überzuckerungstag": Vorstand der BKK ProVita fordert Zuckersteuer zugunsten der Krankenkassen
Archivmeldung vom 11.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Verbraucherorganisation foodwatch e. V. hat den 11. August 2020 zum "Kinder-Überzuckerungstag" erklärt". Das ist der Tag, an dem die Kinder in Deutschland bereits so viel Zucker gegessen haben, wie sie im ganzen Jahr 2020 konsumieren sollten. Doch nicht nur die Kinder, alle Deutschen essen zu viel Zucker.
Das hat fatale Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Ein wesentlicher Grund für den hohen Zuckerkonsum ist der hohe Zuckeranteil in vielen verarbeiteten Lebensmitteln.
Andreas Schöfbeck, Vorstand der BKK ProVita, sagt: "Der Staat muss regulierend eingreifen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Ein wirksames Mittel sehe ich in der Einführung einer Steuer für zuckerhaltige Lebensmittel - einer Zuckersteuer."
- Zuviel Zucker hat dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit. Die wichtigsten Krankheiten, die daraus resultieren, sind Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und Krebs. Dazu kommt die aktuelle Gefahr, die von Covid-19 ausgeht: Menschen mit Adipositas, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen zählen eindeutig zur Corona-Risikogruppe.
- Andreas Schöfbeck wünscht sich: "Da die Krankenkassen unmittelbar mit den enormen Folgekosten des zu hohen Zuckerkonsums für die Gesundheit konfrontiert sind, wäre es nur gerecht und naheliegend, wenn ihnen auch die Einnahmen aus einer solchen Steuer zugute kämen." Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Zucker-Konsums sieht Andreas Schöfbeck in einem Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, der Kennzeichnung gesunder Lebensmittel, der Gesundheitserziehung für Kinder und den Präventionsmaßnahmen der Krankenkassen.
- Gesundheitsförderung bei der BKK ProVita
- Die Ernährung ist neben Suchtmittelkonsum, Bewegung und Entspannung eines der vier Handlungsfelder, in denen Prävention, also Gesundheitsvorsorge der Krankenkassen, stattfindet. Die BKK ProVita gibt jedes Jahr mehr Geld für Gesundheitsförderung aus als gesetzlich vorgeschrieben: Im Jahr 2019 waren es 10,92 Euro pro Versichertem, das sind 3,40 Euro mehr als vom Gesetzgeber vorgegeben. So übernimmt die Kasse bei ihren Versicherten 80 Prozent der Kosten für jährlich zwei zertifizierte Gesundheitskurse. Die qualitätsgeprüften Kurse sind abrufbar unter www.bkk-provita.zentrale-pruefstelle-praevention.de/kurse.
Quelle: BKK ProVita (ots)