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Entscheidung des Bundessozialgerichts über Schluckimpfungsopfer-Entschädigung

Archivmeldung vom 02.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Am heutigen Donnerstagmittag trifft das Bundessozialgericht eine Entscheidung über eine Entschädigung für Opfer der Schluckimpfung. Der Staat haftet in der Regel für gesundheitliche Schäden, die bei, von Behörden empfohlenen, Impfungen entstehen.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein damals 20 Jahre alter Mann im Dezember 1998 mit Lebendviren immunisieren lassen - seit März 1998 war diese Methode jedoch nicht mehr vom Robert-Koch-Institut empfohlen worden. Der Kläger argumentiert hingegen mit dem "Rechtsschein": Das Mittel war nicht nur jahrelang empfohlen, sondern auch mit dem Slogan "Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam" beworben worden.

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