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Haushaltshilfe von der Krankenkasse

Archivmeldung vom 23.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

Unter bestimmten Bedingungen kann eine gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen. Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer Erkältung kämpft. "Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern würde", erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im Apothekenmagazin "Baby und Familie".

Wenn etwa die Mutter in die Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag an die Kasse erfolgversprechend. "Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein, es sei denn, es ist behindert", erklärt Behrend. Es lohne sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.

Quelle: Wort und Bild - Baby und Familie (ots)

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