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45 Jahre Lex Grünenthal: Zum Jahrestag des Inkrafttretens des Conterganstiftungsgesetzes

Archivmeldung vom 30.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org

Am 31.10.2017 erklärte vor 45 Jahren der ehemalige Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) das heutige Conterganstiftungsgesetz (ContstifG) in seiner ursprünglichen Fassung als Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (ErrichtG) für in Kraft getreten.

§ 23 I S 1 ErrichtG ließ sämtliche Schadensersatzansprüche der Conterganopfer gegen das Herstellerunternehmen Grünenthal (ca. 5 Milliarden EUR) erlöschen. Gleichzeitig erklärte § 23 II ErrichtG die von den Conterganopfern mühsam von Grünenthal im Strafprozess erstrittenen Vergleichsmillionen (100 Millionen DM) für gegenstandslos.

"Durch diese Enteignung in Höhe von ca. 5,1 Milliarden EUR sind wir Conterganopfer und nicht die Bundesregierung Hauptstifter der Conterganstiftung." sagt Andreas Meyer (57), 1. Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG). Meyer ist auch gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung.

Für diese Enteignung hätten die schwerstbehinderten der Conterganopfer jahrzehntelang mit einer Höchstrente von 545 EUR auskommen müssen. Erst 2013 sei die Rente stark angehoben worden. Dies wäre aber für viele zu spät gekommen.

Damit nicht genug: Die ehemalige SPD-Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Käte Strobel, bestellte 1972 den ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing Grünenthals in einen Vorsitzposten der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung, mit dem er mit beeinflussen konnte, wer von den vielen geschädigten Kindern contergangeschädigt ist und wer nicht.

Auch heute werden die beiden Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung von dem mittlerweile für die Stiftung zuständigen und derzeit noch SPD-geführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend immer wieder in der Ausübung ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte beschnitten.

"Im Umfeld eines Gesetzes, das von Anfang an Grünenthal begünstigte, sind wir als demokratisch legitimierte Betroffenenvertreter lästige Fremdkörper, die man möglichst schnell wieder blind und mundtot machen möchte." meint Meyer.

"Nach 45 Jahren Kumpanei mit Grünenthal fordern wir die absolute Mehrheit von Betroffenenvertretern im Stiftungsrat der Conterganstiftung nach Vorbild des englischen Thalidomid Trust." ergänzt Meyer. Die Stiftungsrat ist das bestimmende und der Vorstand das ausführende Organ der Conterganstiftung.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://ots.de/Eb6JU

Quelle: BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (ots)

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