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Radioaktiv behandelter medizinischer Hanf: Apotheken drohen Engpässe

Archivmeldung vom 06.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DIN 4844-2 Warnzeichen D-W005 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen (auch auf abschirmenden Behältern)(1)
DIN 4844-2 Warnzeichen D-W005 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen (auch auf abschirmenden Behältern)(1)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Patienten, die mit medizinischem Hanf aus der Apotheke behandelt werden, müssen demnächst mit Engpässen rechnen. Grund sind behördliche Auflagen, die bislang offenbar übersehen wurden, berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Um getrocknete Hanfblüten vor Bakterien- und Schimmelbefall zu schützen, werden sie mit radioaktiver Strahlung behandelt. Wer solche Produkte in Verkehr bringen will, braucht laut Arzneimittelgesetz (AMG) eine spezielle Genehmigung.

Rund zwei Dutzend Zwischenhändler haben Importlizenzen für medizinisches Hanf erhalten - die Aufsichtsbehörden haben dabei offensichtlich niemals überprüft, ob eine Strahlenlizenz vorliegt. Im November haben die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf einem Großhändler das Inverkehrbringen von bestrahlten Hanfblüten untersagt.

Nun drohen den Firmen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie solche Blüten weiterhin vertreiben. Die ersten Großhändler haben die Auslieferung bereits gestoppt. Erschwerend kommt hinzu, dass es je nach Region unterschiedliche Einschätzungen gibt, ob es sich bei Medizinalhanf um Fertigarzneimittel oder um Rezepturausgangsstoffe handelt. Die Bundesopiumstelle geht davon aus, dass dies im kommenden Jahr bundeseinheitlich geklärt wird.

Quelle: APOTHEKE ADHOC (ots)


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