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Niedersächsische Polizei speichert Daten von 4498 Personen mit HIV oder Hepatitis

Archivmeldung vom 15.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Die Deutsche Aids-Hilfe kritisiert die polizeiliche Erfassung von Menschen mit HIV und Hepatitis scharf. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Vorstandsmitglied Winfried Holz: "Menschen mit HIV oder Hepatitis werden durch den Warnhinweis ANST stigmatisiert." Die Abkürzung ANST steht für "Ansteckungsgefahr".

Den Schutz von Polizisten erhöhe der Hinweis jedoch nicht. "Hilfreich sind Informationen über das beste Vorgehen nach einem eventuellen Infektionsrisiko. ANST erzeugt hingegen nur Scheinsicherheit." Experten schätzen das Übertragungsrisiko bei denjenigen besonders hoch ein, die sich erst vor kurzem angesteckt haben, davon selbst aber nichts wissen und somit nicht im System erfasst werden.

Die niedersächsische Polizei hatte im Januar dieses Jahres 4498 Personen gespeichert, die mit HIV oder Hepatitis B oder C infiziert sind. Das teilte das Niedersächsische Innenministerium auf Anfrage der "NOZ" mit. Bei einer Personenabfrage etwa während einer Streifenfahrt wird zu diesen Menschen der Hinweis "Ansteckungsgefahr" im Computer angezeigt. 1355 dieser Hinweise sind laut Ministerium im vergangenen Jahr erstellt oder überarbeitet worden. Der Hinweis sei zum Schutz von Beamten und Dritten nahezu unverzichtbar, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Das Robert-Koch-Institut gibt aktuell keine Auskünfte zum Übertragungsrisiko bei HIV und Hepatitis. Grund ist offenbar die Beteiligung an einer Expertengruppe, die nach Informationen der "NOZ" im Dezember des vergangenen Jahres vom nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt ins Leben gerufen wurde. Experten aus mehreren Bundesländern und der Bundespolizei tauschen sich in dieser Gruppe über den Warnhinweis aus. "Von hoher Bedeutung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", erklärte ein LKA-Sprecher gegenüber der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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