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Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Hessen nachgewiesen

Archivmeldung vom 17.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
PCR Test (Symbolbild) Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
PCR Test (Symbolbild) Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

In Hessen ist erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen sei am Samstag vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden, teilte das hessische Landwirtschaftsministerium am Sonntag mit.

Das Tier war demnach südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der ASP in der Region wurden eingeleitet. Eine ASP-Koordinationsgruppe sowie ein Tierseuchenstab wurden eingerichtet. Oberstes Ziel sei es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt, so das Ministerium. 

Um den Fundort herum soll in einem Radius von cirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet werden. Kreise, die in diesem Radius liegen, arbeiten derzeit an Allgemeinverfügungen, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren Haltung, sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringen von Gülle regeln. Ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone soll zudem dazu führen, Wildschweine nicht aufzuschrecken. Betroffen von der Restriktionszone sind neben dem Landkreis Groß-Gerau der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz in dem Radius von 15 Kilometern. Für Schweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten gilt die Seuche dagegen als ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekten Übertragungswegen. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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