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Prothesen, Hörgeräte und Herzschrittmacher sollen sicherer werden

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Herzschrittmacher mit Elektrode. Bild: Steven Fruitsmaak / de.wikipedia.org
Herzschrittmacher mit Elektrode. Bild: Steven Fruitsmaak / de.wikipedia.org

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll künftig selbst schädliche Herzschrittmacher und andere Medizinprodukte zurückrufen oder ihre Anwendung verbieten können.

Dies gehe aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen soll, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf eigene Informationen. "Damit schützen wir Patienten. Und wir sorgen für Vertrauen. Patienten sollen sicher sein, dass Prothesen, Hörgeräte und Herzschrittmacher helfen und nicht schaden", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Zeitung.

Bisher konnte das BfArM nur Landesbehörden empfehlen, ein Produkt nicht länger vertreiben zu lassen. Diese mussten dem Vorschlag aber nicht folgen. Mit dem Gesetz setzt Spahn zwei EU-Verordnungen mit neuen Regeln für Medizinprodukte um. Im November 2018 hatten die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR im Rahmen der weltweiten Implant-Files-Recherche über die Folgen gefährlicher Insulinpumpen oder Brustimplantate berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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