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Reste von Erkältungsmitteln entsorgen

Archivmeldung vom 04.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Angebrochene Erkältungsmittel sollten auf keinen Fall für das nächste Jahr aufgehoben werden. "Sobald flüssige Arzneimittel mit Sauerstoff in Kontakt kommen, ist die Wirkung nicht mehr bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums gewährleistet", erklärt Dr. Stephan Hahn, Apothekeninhaber aus Cuxhaven, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Flüssige Zubereitungen gegen Husten, wie Säfte und Tropfen, sind nach Anbruch in der Regel sechs Monate haltbar, Antibiotikasäfte sogar nur wenige Wochen. "Das Anbruchdatum muss deshalb auf der Packung notiert werden", betont Hahn. Das gilt auch für Nasensprays und -tropfen, die nach Anbruch ebenfalls nur wenige Monate verwendbar sind. Der Zeitraum kann je nach Präparat variieren und ist wie bei allen flüssigen Arzneiformen auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben. Grundsätzlich sollten Nasensprays und -tropfen immer nur von einer Person verwendet werden. "Sprühkopf und Pipette kommen in der Nase mit Bakterien in Kontakt", so Hahn. "Benutzt danach eine andere Person das Spray, kann sie sich damit infizieren."

Produkte mit ätherischen Ölen, wie zum Beispiel Erkältungsbalsame, sollten nach Anbruch nicht länger als zwölf Monate verwendet werden: Mit der Zeit verflüchtigen sich die wirksamen Bestandteile. Cremes können sich zudem in ihre festen und flüssigen Bestandteile trennen. "Die Zersetzungsprodukte können die Haut reizen", sagt Hahn. "Präparate, die auffällig aussehen oder riechen, sollte man nicht mehr verwenden."

Quelle: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (ots)

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