Patienten mit Pflegebedarf unterversorgt
Archivmeldung vom 15.09.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRund 75.000 Patientinnen und Patienten sind jedes Jahr von einer ambulanten Versorgungslücke betroffen. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" (heute, 15. September 2015, 21.45 Uhr, Das Erste) unter Berufung auf eine noch unveröffentlichte Studie im Auftrag des Bremer Gesundheitswissenschaftlers Prof. Dr. Gerd Glaeske (Thomas Dietrich: "Die ambulante Versorgungslücke - ein ansteigendes Problem oder eine Randerscheinung? Vorschläge für eine erweiterte Sozialgesetzgebung").
Zehntausende Patientinnen und Patienten haben laut Studie nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation vorübergehenden Pflegebedarf im grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich. Doch die Gesetzeslage sehe derzeit keine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Pflegekassen vor, weil weder die Bestimmungen nach SGB V noch die Pflegeleistungen nach SGB XI greifen. Laut Studie bieten 60 Prozent der Krankenkassen in diesen Fällen auch keine freiwilligen Satzungsleistungen an. Datengrundlage der noch unveröffentlichten Studie ist die Auswertung einer Umfrage unter allen Krankenkassen.
Prof. Dr. Gerd Glaeske sagte im Interview mit "Report Mainz": "Diese Studie zeigt erstmals den Umfang der Versorgungslücke. Wir haben gefunden, dass es 75.000 Menschen jährlich sind, die in diese Versorgungslücke hineinfallen. 75.000 Menschen nach Operationen im Krankenhaus oder auch nach ambulanten Operationen, die eigentlich dringend der Unterstützung nach diesem Krankenhausaufenthalt bedürften. Hier haben wir den Eindruck, dass der Gesetzgeber diese Menschen tatsächlich im Stich lässt. Es gibt keine Regelung, die die Krankenkassen verpflichtet, hier auch Hilfe anzubieten." Prof. Glaeske betonte, ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie sei, dass die Mehrheit der Kassen auch keine freiwilligen Satzungsleistungen in diesen Fällen vorsähen: "Unsere Studie hat ergeben, dass die meisten Krankenkassen keine Leistungen vorsehen für diese Menschen mit einer Versorgungslücke. Und die wenigen Krankenkassen, die etwas anbieten, machen dies sehr unterschiedlich. Es sind Ermessensentscheidungen, die dort getroffen werden können, insofern gibt es keine klaren Regelungen. Und ich glaube, dass Patientinnen und Patienten nichts besser brauchen, als nach einem Krankenhausaufenthalt wirklich klare Regelungen für eine Unterstützung zu bekommen, damit sie nicht im Ermessensentscheid sind und damit sie nicht auf das Wohl und Wehe der Kassen angewiesen sind."
Caritas, Diakonie und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern den Gesetzgeber jetzt zum Handeln auf. Sie setzten sich gegenüber "Report Mainz" dafür ein, die Gesetzeslücke im Rahmen der Krankenhausstrukturreform zu schließen. Dieter Lang, Referent Team Pflege und Gesundheit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), sagte im Interview: "Es besteht erheblicher Handlungsbedarf. Immer mehr Menschen haben diesen Hilfebedarf. Sie kommen nach einer Operation nach Hause, können ihren Haushalt nicht selbst versorgen, können nicht einkaufen gehen, können sich nicht waschen und anziehen, haben grundpflegerischen Bedarf. Das kann so nicht weitergehen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Krankenversicherungsgesetz an dieser Stelle angepasst wird, zum Wohl und zum Schutz der Patienten." Er zeigte sich enttäuscht, dass sich im Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz keine Passage finden lasse, mit der die ambulante Versorgungslücke geschlossen werden könne. "Wir kritisieren, dass der Gesetzgeber nicht bereits jetzt, im Laufe des Verfahrens zum Krankenhausstrukturgesetz diese Verbesserungen mit in seinen Entwurf aufgenommen hat. Jeder Tag ist im Grunde genommen ein Tag zu spät. Angesichts doch einer erheblichen Anzahl von Menschen, die unter diesen Versorgungslücken leiden. Also kann die Devise nur sein: Es muss so schnell wie möglich geschehen."
Quelle: SWR - Das Erste (ots)