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Luftpumpe statt Lunge

Archivmeldung vom 20.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Luftballons sollten möglichst nicht mit dem Mund aufgepustet werden, heißt es in der aktuellen "Apotheken Umschau" unter Berufung auf Empfehlungen des Bundesamts für Verbraucherschutz. Luftballons können hohe Mengen krebserregender Nitrosamine enthalten, die bei der Herstellung von Kautschuk entstehen.

In einer aktuellen Veröffentlichung wurden in 15 von 79 Proben die Grenzwerte zum Teil erheblich überschritten. Schon seit 2009 ist für die Verpackung der Warnhinweis vorgeschrieben, zum Aufblasen eine Pumpe zu verwenden.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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