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Patienten können Röntgenbilder ausleihen

Archivmeldung vom 23.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Möchte ein Patient seine Röntgenbilder für einen anderen Arzt, muss das Röntgenbild ausgeliehen werden

Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Göttingen hin.

Die Röntgenverordnung besage, dass ein Arzt die Bilder seinen Patienten vorübergehend aushändigen muss, wenn diese sie für die Behandlung bei einem anderen Mediziner benötigen werden und sich so ein weiteres Röntgen verhindern lässt.

Sollte sich der Arzt dennoch weigern, raten die Experten, die Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung zu informieren. Außerdem könnten Patienten den nachbehandelnden Arzt bitten, die Bilder bei seinem Kollegen anzufordern. Im schlimmsten Fall helfe allerdings nur der Rechtsweg.

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