Patienten können Röntgenbilder ausleihen
Archivmeldung vom 23.10.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakMöchte ein Patient seine Röntgenbilder für einen anderen Arzt, muss das Röntgenbild ausgeliehen werden
Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in Göttingen hin.
Die Röntgenverordnung besage, dass ein Arzt die Bilder seinen Patienten vorübergehend aushändigen muss, wenn diese sie für die Behandlung bei einem anderen Mediziner benötigen werden und sich so ein weiteres Röntgen verhindern lässt.
Sollte sich der Arzt dennoch weigern, raten die Experten, die Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung zu informieren. Außerdem könnten Patienten den nachbehandelnden Arzt bitten, die Bilder bei seinem Kollegen anzufordern. Im schlimmsten Fall helfe allerdings nur der Rechtsweg.