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Bluttest auf Downsyndrom soll Kassenleistung werden

Archivmeldung vom 16.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Achtjähriger Junge mit Trisomie 21 (Downsyndrom) werden in Zukunft wesentlich seltener geben, da sie nicht mehr geboren werden dank frühzeitiger Abtreibung.
Achtjähriger Junge mit Trisomie 21 (Downsyndrom) werden in Zukunft wesentlich seltener geben, da sie nicht mehr geboren werden dank frühzeitiger Abtreibung.

Foto: Vanellus Foto
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf habe sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz geeinigt, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern wolle demnach vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen sollen - allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe. Noch umstritten seien Details. So fordern die Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde.

In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben. Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesausschuss ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich im Spätsommer fallen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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