Expertin schockiert: Impfung könnte schweren Verlauf verursachen & Schwangeren schaden
Archivmeldung vom 25.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig ist spezialisiert auf Arzneimittelrecht. Auf ihrem Telegramkanal hat sie Brisantes zur BioNTech/Pfizer-Impfung Comirnaty veröffentlicht. Im Aufklärungsbogen zu einer Studie fand sie u.a. die Aussage, dass man nicht ausschließen kann, dass die Impfung zu einem schweren Covid-Verlauf führen könnte. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Auch sei nicht bekannt, wie sich die experimentellen Substanzen auf Fruchtbarkeit, eine Schwangerschaft oder den Fötus bzw. ein Stillkind auswirke. Die Regierungen lügen also eiskalt, wenn sie Impfempfehlungen für Schwangere aussprechen und erklären die Impfungen seien sicher. Eine Impfpflicht ist vor diesem Hintergrund ein absolutes Verbrechen. Jede Impfempfehlung muss zurückgenommen werden, fordert Anwältin Röhrig.
Pfizer/BioNTech führen in den USA eine Studie an 2.400 zuvor mit Comirnaty geimpften Gesunden durch mit dem Titel: „A Study to Evaluate Additional Dose(s) of BNT 162B2 in Healthy Individuals Previously Vaccinated With BNT 162B2” (Eine Studie zur Evaluierung zusätzlicher Dose(n) von BNT 162B2 in zuvor mit BNT 162B2 geimpften Gesunden). Es soll also die Wirksamkeit von Booster-Impfungen beurteilt werden. Dabei handelt es sich um die “Sub-Studie C” zur Studie C4591031. In dieser wird die Wirkung unterschiedlicher Dosierungen (entweder 10 µg oder 30 µg) von Comirnaty untersucht, um festzustellen, wie bzw. ob eine geringere Dosis wirkt.
Comirnaty: Medikament in Entwicklung – oder experimentell
Genauer unter die Lupe genommen hat die Anwältin den Aufklärungsbogen zur Einverständniserklärung dieser klinischen Studie, auf dem vermerkt ist: “Approval Date: 1/4/2022”, also Genehmigung am 4. Januar 2022. Die schockierenden Informationen, die sie darin entdeckt hat, widersprechen der offiziellen Darstellung, die Gentechnik-Spritzen seien sicher, vollkommen. Denn es wird im Dokument klar gemacht, dass jede Forschung Risiken berge. Man könne auch lebensbedrohliche Auswirkungen auf die Studienteilnehmer nicht ausschließen. Weiters wird festgehalten, dass es auch unbekannte Risiken geben könnte, da das Medikament in Entwicklung sei und in Klammern – oder experimentell („… the study drug is still being developed (or is experimental)”.
Auswirkungen auf Schwangerschaft und Fruchtbarkeit nicht bekannt
Weiters steht dort in Bezug auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft: “Die Wirkungen der Covid-19 Impfung auf Sperma, eine Schwangerschaft, den Fötus oder ein Stillkind sind nicht bekannt.” Und: „Wenn Sie derzeit schwanger sind oder planen, schwanger zu werden, oder wenn Sie stillen, ist es verboten, an der Studie teilzunehmen“. Empfängnisverhütung ist für mindestens 28 Tage nach Verabreichung der Studienimpfung verpflichtend und Männer dürfen bis 28 Tage nach dem Gentechnik-Schuss keinen Samen spenden.
Schwerer Verlauf durch Impfung möglich
Auch wenn man es noch nicht beobachtet habe, könne man nicht ausschließen, dass die in der Studie verabreichte Impfung (Comirnaty) zu einem schwereren Verlauf einer späteren Covid-19 Erkrankung führen könnte. Das stellt die gängige Behauptung, dass die Corona-Spritzen vor einem schweren Verlauf schützen würden, auf den Kopf. Sie können diesen sogar hervorrufen!
Rückruf der Corona-Stiche und aussetzen der Zulassung
Die Anwältin für Pharmarecht kommt zu dem Schluss: „Die Injektion ist unmittelbar zurückzurufen, die Zulassung auszusetzen, sämtliche Impfempfehlungen zurückzunehmen, stattdessen Warnhinweise dringend bekannt zu geben!“ Ebenso müssen Impfempfehlungen für Schwangere, Stillende und Paare mit Kinderwunsch aufgehoben werden. Weiters weist Dr. Röhrig darauf hin, dass “diese Eingeständnisse gravierende Auswirkungen auf die Kontraindikationen”, also darauf, wann von einer Impfung abzuraten ist, haben. „Es kann keinen abgeschlossenen Katalog der Kontraindikationen geben, da sie nicht abschließend beurteilt werden können. Zur Sicherheit der Betroffenen muss zunächst davon ausgegangen werden, dass bei den Betroffenen eine Kontraindikation vorliegen könnte“, schließt die Anwältin ihren Beitrag.
Aufklärungsbogen der Studie mit den Anmerkungen von Dr. Röhrig
Quelle: Wochenblick