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Geflügelwirtschaft warnt vor Irrweg bei Tierwohllabel: "Kennzeichnung muss auch für Gastronomie gelten!"

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beispiel: Schnitzel Cordon bleu mit Pommes frites und als Nachspeise Schokoladenpudding (Mensa Stadtmitte, TU Darmstadt)
Beispiel: Schnitzel Cordon bleu mit Pommes frites und als Nachspeise Schokoladenpudding (Mensa Stadtmitte, TU Darmstadt)

In die aktuelle politische Diskussion zur Ausgestaltung des staatlichen Tierwohllabels schaltet sich die deutsche Geflügelwirtschaft mit einem Zwischenruf ein. Bei seiner heutigen Sitzung in Hannover hat das Präsidium des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. davor gewarnt, das mengen- und umsatzstarke Großverbrauchersegment bei einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung unberücksichtigt zu lassen.

"Mehr als 60 Prozent des Geflügelfleisches werden über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung muss diesen wichtigen Vermarktungsweg des Außer-Haus-Verzehrs zwingend berücksichtigen", fordert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke.

Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat die Gastronomie klaren Nachholbedarf beim Angebot von Tierwohl-Produkten: "Während rund 75 Prozent der im LEH angebotenen Hähnchen- und Putenfleischerzeugnisse aus Betrieben der Wirtschafts-Initiative Tierwohl Geflügel stammen, fehlt ein entsprechendes Angebot im Außer-Haus-Bereich völlig." Einzig durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung auf den wichtigen und wachsenden Großverbrauchermarkt könne man das von der Politik gewollte Ziel "Breite statt Nische" erreichen, so Ripke: "Ministerin Klöckner will nach eigener Aussage, dass sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere spürbar verbessern. Dann darf ihr Label das so marktrelevante Großverbrauchersegment nicht außen vor lassen."

Auch dem Verbraucher sei nicht zu vermitteln, warum Fleischerzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel ein staatliches Tierwohllabel tragen sollen, die gleichen Produkte in der Gastronomie aber nicht, so Ripke: "Wenn ich mittags in der Kantine Putensteak oder Hähnchenbrust esse, werde ich keinerlei Infos zum Tierwohl finden - wenn ich das exakt gleiche Fleischerzeugnis nachmittags im Supermarkt fürs Abendessen kaufe, ist es mit dem staatlichen Tierwohllabel ausgezeichnet. Das versteht doch kein Mensch."

Quelle: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ots)

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