Aigner lehnt Lebensmittel-Ampel weiterhin ab
Archivmeldung vom 03.07.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnders als Großbritannien lehnt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) eine Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel weiterhin ab. Eine Markierung von Nährwertgehalten mit den Farben Rot, Gelb und Grün würde "Verbrauchern die Orientierung nicht gerade erleichtern", sagte Aigners Sprecher zur "Süddeutschen Zeitung". Zudem sei es "schwer, rechtlich seriös zu definieren, ab welchen Werten genau die jeweiligen Ampelfarben abgebildet werden sollen".
Mitte Juni hatte Großbritanniens Gesundheitsministerium empfohlen, dass Lebensmittel-Hersteller die Nährwerte auf ihren Verpackungen künftig nicht mehr nur in absoluten Zahlen angeben. Stattdessen sollen sie zusätzlich mit den Farben Rot, Gelb und Grün signalisieren, ob bei einem Produkt der Gehalt an Fett, Zucker oder Salz alarmierend hoch (rot), mittel (gelb) oder unbedenklich niedrig (grün) ist.
Verbraucherschützer hatten den Vorstoß begrüßt, da sie die Lebensmittel-Ampel für ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Übergewicht halten. Aigner dagegen hält nichts davon. Eine solche Empfehlung, wie es die Briten gemacht haben, "können wir als Bundesministerium nicht abgeben, zumal Ernährungswissenschaftler uns immer wieder darauf hinweisen, dass die Ampel unscharf ist, aus wissenschaftlicher Sicht wenig seriös und zur Einschätzung der Nährwerte meist ungeeignet", sagte Aigners Sprecher. Als Beispiel verwies er auf die Getränke Cola light und Bio-Apfelsaft: Cola light müsste wegen des geringen Kalorien- und Zuckergehalts mit grün gekennzeichnet werden, während der Bio-Apfelsaft wegen seines hohen Gehalts an Fruchtzucker rot markiert würde. Zudem müssten viele Produkte "wohl gleichzeitig mit rot, gelb und grün gekennzeichnet werden", weil sie beispielsweise wenig Zucker, aber dafür viel Salz oder Fett enthielten.
Im Herbst 2011 hatte sich der EU-Ministerrat ebenfalls gegen eine Pflicht zur Ampel-Kennzeichnung ausgesprochen. Eine freiwillige Kennzeichnung, wie Großbritannien sie nun vorgeschlagen hat, ist aber erlaubt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur