Deutsche Umwelthilfe weitet ITX-Untersuchung bei Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen aus
Archivmeldung vom 02.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlNeben Aldi und Lidl haben auch Norma und NETTO den Verkauf kontaminierter Säfte gestoppt - DUH setzt Seehofer Ultimatum und droht rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes an.
Die Diskounterketten NETTO (Stavenhagen) und
Norma haben gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) den
sofortigen Verkaufsstopp von mit der Druckchemikalie ITX belasteten
Säften erklärt. In der vergangenen Woche hatten bereits Aldi und Lidl
in TetraPak und EloPak-Getränkekartons abgefüllte Frucht- und
Gemüsesäfte aus dem Verkehr gezogen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte
zuvor die Verunreinigung dieser Produkte durch ITX nachgewiesen.
Im Gegensatz zu den Handelsunternehmen verweigern sich TetraPak
und EloPak bei der Aufklärung, welche weiteren Säfte derzeit im
Handel mit ITX belastet sind. "Der Fruchtsaftskandal setzt sich also
weiter fort. Nur die Säfte, deren Kontamination durch teure
Untersuchungen der DUH aufgedeckt wird, verschwinden vom Markt. Wir
befürchten, dass noch zahlreiche Kartonsäfte mit ITX belastet sind.
Aber weder die Industrie noch das Verbraucherschutzministerium sind
bereit, diese Produkte bekannt zu machen und den Verbraucher über die
Verunreinigung zu informieren. Die DUH weitet daher ihre
Untersuchungen aus und wird Anfang kommender Woche neue Ergebnisse
vorstellen. Dies werden wir nun Woche für Woche fortsetzen, bis wir
keine Druckchemie mehr im Saft finden", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Stereotyp verweisen beispielsweise TetraPak und EloPak auf die
derzeitige Umstellung auf ein ITX-freies Druckverfahren. Dies löst
aber das Verbraucherschutzproblem keinesfalls. Vor allem sogenannte
Direktsäfte werden traditionell im Spätherbst/Winter abgefüllt und
dann über einen langen Zeitraum kontinuierlich verkauft. "Der
Verbraucher hat einen Anspruch darauf, bereits heute und nicht erst
in einem halben Jahr Frucht- und Gemüsesäfte ohne Chemikaliencocktail
kaufen zu können. Solange noch ITX-haltige Säfte im Handel sind, wird
die Unsicherheit bei in Karton abgefüllten Säften anhalten, ob diese
ITX-belastet sind", so Resch.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Regierungen
verweigert Bundesminister Seehofer den Verbrauchern ihre Rechte.
"Horst Seehofer hat offensichtlich den Verbraucherschutz nicht nur im
Namen seines Ministeriums an die letzte Stelle gesetzt", so Resch.
Auf die Bitte um bundesweite Untersuchungen und Veröffentlichung der
ITX-Belastungen in Säften in der letzten und dieser Woche erhielt die
DUH keine Antwort aus dem Ministerium.
Die DUH vermutet, dass der Kontakt zur Kartonverpackungsindustrie
offensichtlich zu intensiv ist. Sie wirft Horst Seehofer daher
"Feigheit vor dem Freund" vor.
Die DUH hat Bundesminister Seehofer heute unter Hinweis auf das
Umweltinformationsgesetz (UIG) eine Frist von 24 Stunden gesetzt, die
dem Ministerium vorliegenden ITX-Belastungswerte für Kartonsäfte zu
veröffentlichen und mit der betroffenen Industrie eine Rückrufaktion
für kontaminierte Produkte zu vereinbaren. Andernfalls wird die DUH
ihren Anspruch auf Veröffentlichung dieser Informationen
gegebenenfalls durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu erwirken
versuchen."
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.