Gentechnikgesetz geht in Bundestag: Bioland fordert Nachbesserung und umfassenden Haftungsanspruch für Landwirtschaft ohne Gentechnik
Archivmeldung vom 06.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBioland fordert Nachbesserungen am Gentechnikgesetz, das am kommenden Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. "Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) darf nicht legitimiert werden. Damit würde das langsame Aus für die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern eingeleitet", kritisiert Thomas Dosch, Präsident von Bioland, die Gesetzesvorlage.
Bioland fordert einen
umfassenden Haftungsanspruch aller Unternehmen, die ohne Gentechnik
arbeiten, wenn sie durch Verunreinigungen mit GVO geschädigt werden.
"Eine Entschädigung der Unternehmen muss unbedingt auch für
Verunreinigungen unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9
Prozent gelten. Ansonsten werden Unternehmen unmittelbar in ihrer
Existenz gefährdet", stellt Dosch klar.
Heute muss die Biobranche - die Gentechnik nicht einsetzen will
und darf - die gesamten Kosten zum Schutz gegen GVO-Verunreinigungen
selbst tragen, Beispiel Soja. Biobetriebe müssen ihre Warenflüsse mit
hohem Aufwand absichern. Die dazu notwendigen
Qualitätssicherungsmaßnahmen verteuern Biosoja um 70 bis 80 Euro pro
Tonne. Allein für diese Futtermittelkomponente entstehen der
Biobranche heute bereits jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe.
Werden zukünftig weitere GV-Pflanzen in der EU zum Import oder Anbau
zugelassen, kommen auf die Biobranche immense Mehrkosten zur
Absicherung der gentechnikfreien Produktion zu.
Neben wirtschaftlichen Schäden droht im Einzelfall zudem ein drastischer Imageverlust. So wurde einem niedersächsischen Biobauern der Biostatus für seine Schweine aberkannt, weil das Futter mit Gensoja verunreinigt war. Dessen Schaden betrug weit über 100.000 Euro.
Quelle: Pressemitteilung Bioland e.V.