Gentechnik: EU hebt weitere Importbeschränkungen auf
Archivmeldung vom 22.06.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie EU-Kommission hat Importverbote für weitere gentechnisch manipulierte Maissorten aufgehoben. Diese dürfen ab sofort in der EU in der Lebens- und Futtermittelproduktion verwendet werden. Außerdem sollen Organismen, die mittels CRISPR/Cas-Methode genmanipuliert wurden, laut einem weiteren EU-Vorhaben zukünftig nicht mehr unter die Gentechnikregeln fallen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Von der EU-Kommission wurden weitere gentechnisch veränderte Maissorten für die Lebensmittel- und Tierfutterproduktion in der EU zugelassen. Dies habe die Kommission laut einer Meldung des Deutschlandsfunks am Mittwoch mitgeteilt. Demnach wurden auch Zulassungsverlängerungen für drei Sojapflanzen- und eine Baumwollsorte beschlossen.
Die Genehmigungen seien jeweils für die Einfuhr der genetisch manipulierten Pflanzen in die EU erteilt worden und umfassten nicht den Anbau dieser Sorten, hieß es dazu in einem Zeit-Artikel vom 21. Juni. Die Kommission habe angegeben, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen hätten. Daraufhin habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Einfuhr positiv bewertet.
Als Nächstes wolle die EU-Kommission im Juli ein neues Gesetz vorschlagen, nach dem zukünftig bestimmte gentechnisch manipulierte Pflanzen von den allgemeinen EU-Gentechnikregeln ausgenommen werden sollen. Diese Regeln bräuchten dann für bestimmte Pflanzen nicht berücksichtigt werden, bzw. würden dafür nicht mehr gelten.
Mit dem geplanten Gesetz sollen insbesondere diejenigen genmanipulierten Pflanzen nicht mehr unter die EU-Gentechnikregeln fallen, die mittels CRISPR/Cas-Methode verändert worden sind. Und zwar in den Fällen, in denen man annehmen könne, dass die dadurch gewonnenen Sorten theoretisch auch durch Kreuzung bzw. Auslese hätten entstehen können. In der Zeit hieß es dazu wörtlich:
"... dass etwa Verfahren wie die CRISPR/Cas-Genschere keinen EU-Gentechnikregeln unterliegen, wenn die dadurch entstandenen Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können."
Quelle: RT DE