NABU: Keltereiverband plant Verbrauchertäuschung bei Streuobstsaft Streit um EU-Herkunftsschutz
Archivmeldung vom 23.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer NABU hat den Verband der agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) für sein Vorhaben kritisiert, die Bezeichnung *Apfelsaft von schwäbischen Streuobstwiesen“ als Ursprungsbezeichnung EU-weit schützen zu lassen. In seinem Antrag setzt der Keltereiverband das baden-württembergische Herkunftszeichen als Messlatte an.
Darin sei aber die Beimischung von Plantagenobst aus sogenannter *Integrierter Produktion“ möglich. *In keiner Form der Landnutzung werden so viele Pestizide gespritzt wie im Plantagenobstbau - am Bodensee sind dies im Durchschnitt rund 23 Spritzungen pro Jahr. Der VdAW will den Verbrauchern in der gesamten Europäischen Union hier mit dem Begriff *Streuobst’ ein Produkt unterschieben, in dem Obst aus Niederstammanlagen enthalten sein darf. Das führt den Verbraucher bewusst in die Irre“, sagte der Sprecher des NABU-Bundesfachausschuss Streuobst, Markus Rösler Der Antrag greife ferner auch aus formalen Gründen nicht, da Apfelsaft aus schwäbischen Streuobstwiesen kein verbreiteter Begriff wie beispielsweise *Gurken aus dem Spreewald“ sei. Das wäre aber die Voraussetzung für die Eintragung.
Der NABU hat den Antrag des VdAW in einer umfangreichen Stellungnahme an das Deutsche Patent- und Markenamt abgelehnt. Hier werde ein bereits seit 1996 bestehenden Konsens auf Bundesebene konterkariert: Die Vermarkter von Streuobstprodukten hatten sich 1996 erstmals bundesweit auf Mindeststandards für den Schutz des Begriffes Streuobst geeinigt: Hochstamm-Obstbau ohne Einsatz synthetischer Pestizide, Behandlungs- und Düngemittel. Das Streuobst wird getrennt erfasst, die Produkte sind zu 100 Prozent aus Streuobst und es finden Kontrollen unabhängiger Institute statt. *Gentechnikfreiheit, Nachpflanzgebot und Regionalität sind die Kriterien, die zusätzlich von der Mehrzahl der Streuobst-Vermarkter eingehalten werden“, so Rösler.
In rund 120 Regionen Deutschlands werden nach diesen Kriterien inzwischen über 300 verschiedene Streuobstgetränke mit einem Marktwert von über 20 Millionen Euro vermarktet. *Wenn der VdAW-Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt und in der EU durchkommt, entsprich das einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten all derjenigen Keltereien und Aufpreisinitiativen, die sich seit 20 Jahren um ein definiertes Image von Streuobstprodukten bemüht haben“, warnte Rösler.
Quelle: Pressemitteilung NABU