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EuGH bestätigt umstrittene Richtlinie zu Nahrungsergänzungsmitteln

Archivmeldung vom 14.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

LUXEMBURG. Nahrungsergänzungsmittel mit Inhaltsstoffen, die nicht auf einer Positivliste stehen, dürfen ab August nicht mehr in der Europäischen Union verkauft werden. www.aerzteblatt.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am 12. Juli eine entsprechende EU-Richtlinie vom Juni 2002. Die Regelung soll die Verbraucher europaweit vor Stoffen schützen, deren Unbedenklichkeit nicht geklärt ist.

Alternative und Reformkost-orientierte Hersteller kritisieren, dadurch würden unzählige natürliche und naturnahe Stoffe wie beispielsweise natürliches Vitamin E und naturnahes Kalzium unnötigerweise aus den Regalen verbannt. (Az: C-154/04) Eine Negativliste mit Mitteln, die ausdrücklich nicht verwendet werden dürfen, würde die Gesundheit der Bürger nicht ausreichend schützen, urteilten die Luxemburger Richter. Denn dann könnten weiterhin Stoffe verwendet werden, deren Unbedenklichkeit nicht geklärt sei. Allerdings mahnten die Richter die EU-Kommission, dafür zu sorgen, dass neue Stoffe in einer angemessenen Zeit geprüft und in die Liste aufgenommen werden können.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20728

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