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Streit um Uran im Wasser

Archivmeldung vom 05.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesgesundheitsministerium will nach Informationen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser festlegen. In der Folge könnte ein solcher Grenzwert auch bei Mineralwässern eingeführt werden. Verbraucherschützer und das Umweltbundesamt (UBA) fordern dies seit langem.

Gegen die Pläne des Ministeriums gibt es offenbar Widerstand aus anderen Ministerien und Teilen der Länder. "Die Gespräche zur Novellierung der Trinkwasserverordnung laufen, ob es einen Grenzwert gibt und wo er liegt, wird noch verhandelt", sagte eine Sprecherin. Mit Ergebnissen sei Ende des Jahres zu rechnen. In einigen Regionen Deutschland ist aus dem Erdinnern gefördertes Rohwasser, aus dem Trink- und Mineralwässer hergestellt werden, mit dem stark giftigen und radioaktiven Schwermetall Uran belastet. Doch im Gegensatz zu anderen Schwermetallen gibt es bislang keinen Grenzwert für Uran. Trink- wie Mineralwasserproduzenten geben daher nicht an, wie stark ihre Produkte mit Uran belastet sind. Das liegt offenbar auch an der unterschiedlichen Risikobewertung des Stoffes: So warnt der Leiter des zum Bundeslandwirtschaftsministerium gehörenden Instituts für Pflanzenernährung und Bodenkunde, Ewald Schnug, in einem so eben erschienenen Buch vor der Radioaktivität des Urans in Trink- und Mineralwasser. Der UBA-Trinkwassertoxikologe Hermann Dieter hält diese aber für vernachlässigbar und sieht die Giftigkeit des Urans als problematisch an. Das UBA spricht sich daher für einen Grenzwert von zehn Mikrogramm je Liter aus, den auch die Verbraucherorganisation Foodwatch für akzeptabel hält. Andere Forscher, wie die Deutsche Inge Schmitz-Feuerhake und die Kanadierin Rosalie Belle lehnen in Schnugs Buch einen Grenzwert jedoch ab, weil bereits der Zerfall eines Uran-Atoms theoretisch Krebs auslösen könne. Sie fordern daher eine Auskunfts- und Kennzeichnungspflicht bei Trink- und Mineralwässern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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