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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Gammelfleisch-Händler

Archivmeldung vom 27.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof hat am Montag das Urteil gegen einen ehemaligen Kühlhaus-Unternehmer aus Schwaben wegen Betrugs mit sogenanntem Gammelfleisch als rechtskräftig bestätigt. Mit der Entscheidung ist ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Memmingen bestätigt worden, gegen das der Angeklagte Revision eingelegt hatte.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann mehr als 300 Tonnen Fleischabfälle absichtlich falsch gekennzeichnet, an Lebensmittelbetriebe verkauft und damit einen Schaden von über 235.000 Euro verursacht habe. Die Verteidigung des Angeklagten hatte damals einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Freiheitsstrafe beantragt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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