Grüne fordern Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel
Archivmeldung vom 05.10.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie ernährungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, fordert eine umfassende Regulierung für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln.
"Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln, die wenig bis keinen Nutzen haben und schlimmstenfalls bei Überdosierung sogar gefährlich sind, muss endlich reguliert werden", sagte Künast dem "Handelsblatt". "Wir brauchen eine staatliche Zulassungspflicht mit einer behördlichen Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel und eine öffentliche Liste im Internet, die darüber informiert, welche Produkte geprüft wurden."
Zudem müsse es eine Stelle geben, bei der Verbraucher "unerwartete Wirkungen" eines Nahrungsergänzungsmittels melden können. In der Europäischen Union gibt es bisher keine gesetzlich festgelegten europaweit geltenden Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. In Deutschland hat das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) Höchstmengen empfohlen.
Nationale Vorgaben lehnt das zuständige Bundesernährungsministerium von Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) jedoch ab. Favorisiert wird eine Regelung auf EU-Ebene. Diese sei aufgrund des "intensiven" Warenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten einer nationalen Regelung "deutlich überlegen", schreibt das Ministerium in einer Antwort auf eine entsprechende Frage Künasts.
Das Ministerium werde sich daher bei der neuen EU-Kommission "erneut dafür einsetzen, die bereits begonnenen Arbeiten zu Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe auf EU-Ebene wieder-aufzunehmen", heißt es in dem Dokument, über das das "Handelsblatt" berichtet. Das Ministerium betont ausdrücklich, dass für ein EU-weit einheitlich hohes gesundheitliches Schutzniveau für Verbraucher eine "harmonisierte" Festsetzung solcher Höchstmengen notwendig sei. Außerdem habe die fehlende Harmonisierung "erhebliche Störungen des Binnenmarktes und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zur Folge".
Quelle: dts Nachrichtenagentur