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Für Nebenwirkungen bei Medikamenten haftet der Hersteller nicht

Archivmeldung vom 13.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Wird vor Nebenwirkungen auf Beipackzetteln gewarnt, muss die Pharma-Firma nicht haften. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Das Gericht wies die Schadenersatzklage einer Frau ab, die nach eigenen Angaben das Schmerzmittel Vioxx eingenommen hatte und danach an Haarausfall, Bluthochdruck und Bauchschmerzen litt. Außerdem habe sie dauerhafte Schäden an Niere und Bauchspeicheldrüse davongetragen, hatte die Klägerin erklärt. Eine Haftung für bekannte, bei der Zulassung des Medikamentes als vertretbar beurteilte Nebenwirkungen gebe es nicht, argumentierten die OLG- Richter nach Angaben vom Mittwoch. (AZ: 7 U 200/07)

Vioxx war bereits 2004 wegen Gesundheitsrisiken vom Markt genommen worden, da es einer Studie zufolge bei längerer Einnahme zu Herzproblemen führen kann. Solche «unerwarteten Nebenwirkungen» seien bei der Frau aber nicht aufgetreten, erklärten die Richter. Sie habe ausschließlich Gesundheitsschäden geltend gemacht, die in der Packungsbeilage aufgeführt waren. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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