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0,2 % von 45,9 Millionen geschlachteten Mastschweinen waren 2022 nicht zum Verzehr geeignet

Archivmeldung vom 21.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Sebastian Karkus / pixelio.de
Bild: Sebastian Karkus / pixelio.de

Von den rund 45,9 Millionen im Jahr 2022 in deutschen Schlachtbetrieben geschlachteten Mastschweinen waren laut amtlicher Fleischuntersuchung 105 800 Tiere nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das etwa 0,2 % der geschlachteten und untersuchten Mastschweine. Der Anteil der zum Verzehr ungeeigneten Tiere blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (2021: 114 500 von 50,4 Millionen geschlachteten Mastschweinen). Bei Masthühnern sank der Anteil der nicht zum Verzehr geeigneten Tiere leicht von 2,1 auf 2,0 %.

Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 32,6 % (34 300 Tiere) der für den Verzehr als ungeeignet befundenen Tiere gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 14,2 % (14 900 Tiere).

Bei der Untersuchung der Organe zeigte sich im Jahr 2022, dass rund 5,4 % (2,3 Millionen Fälle) aller geschlachteten Mastschweine eine Lungenentzündung hatten (veränderter Anteil der Lunge war größer als 10 %). Das entspricht dem Wert des Jahres 2021. 2020 und 2019 hatte der Anteil noch bei 5,7 beziehungsweise 6,6 % gelegen. Bei der Untersuchung der Lebern der im Jahr 2022 geschlachteten Mastschweine fiel der Anteil nur leicht: Bei 10,2 % (4,3 Millionen Fälle) der untersuchten Mastschweine zeigte die Leber einen vorangegangenen Parasitenbefall, während die Tiere mit einer sogenannten Parasitenleber in den Vorjahren Anteile von 10,4 % (2021) und 9,8 % (2020) ausmachten.

Anteil der nicht zum Verzehr geeigneten Masthühner leicht von 2,1 auf 2,0 % gesunken

Die Veterinärbehörden erklärten im vergangenen Jahr 12,1 Millionen Masthühner für nicht zum Verzehr geeignet, das waren 2,0 % der insgesamt 612,2 Millionen geschlachteten Tiere. Im Vorjahr hatte der Wert bei 2,1 % gelegen, damals waren 13,5 Millionen von 634,4 Millionen geschlachteten Masthühnern nicht zum Verzehr geeignet.

Bei den Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) mit einem Anteil von 34,1 % weiterhin die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar. Als zweithäufigsten Grund (16,8 %) gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) an.

Schlachtschäden bei 14 400 Mastschweinen und 1,6 Millionen Masthühnern dokumentiert

Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen können.

Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2022 die Körper von 14 400 Tieren für zum Verzehr ungeeignet erklärt. Das waren 0,03 % aller geschlachteten Mastschweine, wie auch schon im Jahr 2021 (0,03 % bzw. 14 700 Tiere). Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden 1,6 Millionen Tiere wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt, das entsprach 0,3 % der geschlachteten Masthühner. Im Vorjahr hatte der Anteil noch bei 0,4 % gelegen (2,3 Millionen Tiere).

Methodische Hinweise:

Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung untersucht amtliches Personal (Tierärztinnen und -ärzte, amtliche Fachassistentinnen und -assistenten) alle in zugelassenen Schlachtbetrieben angelieferten und geschlachteten Tiere. Die zuständige Veterinärbehörde meldet das Untersuchungsergebnis halbjährlich an das Statistische Bundesamt zur Erstellung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik. Die Zahlen werden in dieser Form erst seit 2019 erhoben, sodass ein langfristiger Vergleich nur eingeschränkt möglich ist.

Die angegebenen Prozentangaben der Befundanteile ergeben sich nicht aus der Gesamtzahl aller untersuchten und geschlachteten Tiere, sondern aus einer merkmalsindividuellen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße ergibt sich aus der Zahl der geschlachteten Tiere, bei denen das jeweilige Merkmal erhoben und dokumentiert wurde. Das heißt, dass zwar alle Tiere untersucht wurden, manche Befunde aber aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- und Dokumentationsmöglichkeiten in den Schlachtbetrieben nicht entsprechend ausgewertet und gemeldet werden konnten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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