Immer weniger Abnehmer für ("Kleingruppen"-) Eier aus Käfighaltung
Archivmeldung vom 01.03.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittErst ausgestalteter Käfig, dann Kleinvoliere, dann sogar Kleingruppenhaltung. Irreführende Bezeichnungen für immer die selbe Tierquälerei. Hühnerkäfige sind laut Bundesverfassungsgericht (BVG) verfassungswidrig. Der immense Druck der mächtigen und ewiggestrigen Käfiglobby, die das BVG ignorierte, mit dem Ziel wenigstens irgendeine Käfigart weiter zu erlauben, hat zu einer gesetzeswidrigen Verordnung geführt, die 2010 vom BVG logischerweise ebenfalls gekippt wurde. VIER PFOTEN fordert daher ein Verbot jeglicher Hühnerkäfige ohne Wenn und Aber.
76% der Konsumenten fühlen sich laut einer INTEGRAL-Umfrage getäuscht, wenn sie erfahren, dass "Kleingruppenhaltung" in Wahrheit Käfighaltung ist. Knapp die Hälfte der Konsumenten assoziiert mit der Bezeichnung "Kleingruppenhaltung" Freiland- oder Bodenhaltung, und wird damit Opfer gezielter Verbrauchertäuschung. Doch der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft steckt weiter den Kopf in den Sand und bezeichnet die Käfige immer noch als "tiergerechte Haltungsform". Er bekennt sich damit nicht nur zu Tierquälerei und Verbrauchertäuschung sondern fällt auch allen seinen Verbandsmitgliedern in den Rücken, die längst auf alternative Haltungsformen umgestellt haben.
Laut EU-Vermarktungsnorm dürfen Konsumenten weder irregeführt noch getäuscht werden. Die Bezeichnung "Kleingruppenhaltung" ist ebenso irreführend wie täuschend. Verbraucher wollen nicht getäuscht werden, aber auch der Handel lehnt diese Alibi-Käfigeier mit wenigen Ausnahmen flächendeckend ab.
Immer weniger Abnehmer für Tierqual-Eier
Die allermeisten Supermärkte und immer mehr Produzenten von Nudeln, Backwaren etc. lehnen Käfigeier ab. Auch in der Gastronomie wird zunehmend umgestellt. Im Gegensatz zu Schaleneiern sind verarbeitete Eier jedoch nicht kennzeichnungspflichtig. Meist kauft der Verbraucher mit Fertigprodukten unabsichtlich Käfigware, weswegen die Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung nach der Haltungsform auch hier sowie in Speisekarten nicht - nur seitens des Tierschutzes - immer lauter wird.
Quelle: VIER PFOTEN