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Ausmaß des Pferdefleisch-Betrugs: Behörden in EU-Staaten kennen 58 grenzüberschreitende Fälle seit Februar

Archivmeldung vom 12.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: foodwatch e. V.
Bild: foodwatch e. V.

Das Ausmaß des Betrugs mit nicht deklariertem Pferdefleisch ist größer als bisher öffentlich diskutiert. Das ergab eine Auswertung der Meldungen im europäischen Behörden-Informationssystem RASFF durch die Verbraucherorganisation foodwatch. Demnach haben die Behörden zwischen dem 1. Februar und dem 10. April 2013 Kenntnis von 58 Fällen erhalten, in denen Pferdefleisch nicht deklariert wurde. Erfasst sind hierbei lediglich Produkte, die grenzüberschreitend vermarktet wurden - weitere Betrugsfälle, in denen die Lebensmittel nur national in den Handel gelangten, kommen noch hinzu.

Die Meldungen betreffen Produkte aus nahezu allen europäischen Ländern. Nicht deklariertes Pferdefleisch wurde demnach in Fertiggerichten wie Lasagne, Ravioli und Pasta-Saucen, aber auch zum Beispiel als Schmorfleisch gehandelt. Wurden in einigen Fällen nur geringe Mengen Pferdefleisch beigemischt, vertrieben Unternehmen auch "gewürfeltes Rindfleisch", "Rindersteaks" oder Salami, die in Wahrheit zu 100 Prozent Pferdefleisch enthielten. Erst am 5. April tauschten die europäischen Lebensmittelbehörden die Meldung über ganze gefrorene "Rinder-Vorderviertel" aus, die tatsächlich aus Pferdefleisch bestanden. Die frei zugänglichen RASFF-Meldungen nennen nur die Fälle, nicht aber die Namen der betroffenen Produkte.

"Auch nach dem ersten Pferdefleisch-Skandal im Februar ging der Betrug auf dem gesamten Kontinent offenbar munter weiter. Das ist der Beleg dafür, dass die Eigenkontrollen der Unternehmen selbst bei einem bekannten Problem kläglich versagen. Ein Betrug am Verbraucher ist es, dass die Behörden nach wie vor die Öffentlichkeit nicht automatisch über die Namen der Produkte informieren", erklärte foodwatch-Sprecher Martin Rücker. "Erforderlich ist ein Unternehmensstrafrecht, um betriebswirtschaftlich relevante Strafen verhängen zu können - erst das sorgt für den nötigen Anreiz bei den Unternehmen, effektive Kontrollen bei Lieferanten und Sub-Unternehmen durchzuführen."

Die Meldungen gehen darauf zurück, dass die Kontrollbehörden nach Bekanntwerden des ersten Pferdefleisch-Skandals im Februar dieses Jahres verstärkt DNS-Untersuchungen durchführten. Die Auswertung der RASFF-Meldungen zeigt, dass die öffentliche Debatte und die verstärkten Untersuchungen offenbar nicht dazu geführt haben, den Betrug zu verhindern und den Handel mit nicht deklariertem Pferdefleisch zu stoppen. Im RASFF-System tauschen die Behörden in den EU-Staaten untereinander Warnmeldungen über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht aus. Veröffentlicht werden die Meldungen in der Regel nur anonymisiert.

Link: - E-Mail-Aktion für Konsequenzen aus dem Pferdefleisch-Skandal: www.foodwatch.de/aktion-pferdefleisch

Quelle: foodwatch e.V. (ots)

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