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Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen schwer zu bekommen

Archivmeldung vom 30.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertraulich, Geheim, Streng Geheim, nur zum Dienstgebrauch und Nicht öffentlich (Symbolbild)
Vertraulich, Geheim, Streng Geheim, nur zum Dienstgebrauch und Nicht öffentlich (Symbolbild)

Foto: GeoTrinity
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zahlreiche Behörden in Deutschland verweigern laut der Verbraucherorganisation Foodwatch die Herausgabe der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen, obwohl sie bei Anfragen von Bürgern dazu verpflichtet sind.

"Statt Einblicke in die Akten zu geben, drohen einige Ämter den Fragenden mit Kosten, schüchtern sie ein", sagte Oliver Huizinga, Leiter der Abteilung Recherche und Kampagnen bei Foodwatch, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Was einige Überwachungsbehörden hier betrieben, sei "ein Angriff auf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger."

Nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jeder Bürger das Recht, alle amtlichen Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen der vergangenen fünf Jahre einzusehen. Die Ergebnisse können informativ sein: Denn seit Jahren wird knapp jeder vierte Betrieb, der von den Behörden kontrolliert wird, beanstandet. Doch die betroffenen Namen werden nur selten bekannt gegeben, berichtet Foodwatch. Um für mehr Transparenz zu sorgen, gründete Foodwatch das Onlineportal "Topf Secret". Über die Webseite kann jeder eine Online-Anfrage zu Hygienekontrollen über Restaurants oder Lebensmittelbetriebe stellen. Die Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt. Foodwatch registrierte seit dem Start 20.000 Anfragen von 13.000 Verbrauchern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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